Todesfälle, Krankensalbung und -kommunion
Todesfälle in unserer Pfarrei
Da unser Telefon nicht rund um die Uhr besetzt ist, ist es leider schon vorgekommen, dass Angehörige für einen Sterbenden die Krankensalbung gewünscht haben oder dass jemand plötzlich verstorben ist, und im Pfarramt war niemand erreichbar. Deshalb folgende Hinweise:
- Die Voicemail des Pfarramtes wird täglich (jedoch nicht immer zur gleichen Zeit) abgehört.
- Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament und soll nicht erst kurz vor Eintritt des Todes gespendet werden. Die Krankensalbung ist – wie es der Name sagt – ein Zeichen der Stärkung für den Kranken auf seinem Weg zur Besserung oder auf seinem Weg ins ewige Leben. Deshalb bitten wir sie, sich wenn möglich rechtzeitig für eine Krankensalbung auf dem Pfarramt zu melden.
- Wenn sie bei einem Notfall (unerwarteter oder plötzlicher Todesfall) seelsorgerlichen Beistand wünschen, bitten wir sie, sich zuerst beim Pfarramt Schübelbach unter der Telefonnummer 055 440 11 75 zu melden.
Sollte niemand erreichbar sein, wenden sie sich bitte an unseren Priester Hermann Bruhin 055 462 17 66 oder dann an die umliegenden Pfarrämter:
- Reichenburg 055 444 16 77
- Tuggen 055 445 11 74
- Siebnen 055 440 13 56
Herzliche Einladung zur Krankenkommunion
Alle Pfarreimitglieder, die aufgrund ihres Alters oder krankheitsbedingt nicht am Pfarreigottesdienst teilnehmen können, müssen auf den Empfang der heiligen Kommunion nicht verzichten.
Gerne besuchen wir Sie zu Hause. Gemeinsam feiern wir eine kleine Andacht, bei der Sie die Kommunion empfangen dürfen.
Wer diese Hauskommunion wünscht, soll sich bitte bei uns melden.
Tel. 055 440 11 75 / sekretariat[at]pfarrei-schuebelbach.ch